Elternmitwirkung und –mitbestimmung hat an der Gesamtschule Scharnhorst eine lange Tradition.
Sie war und ist ein unverzichtbarer Teil unserer offenen, partnerschaftlichen und demokratischen Schulkultur. Die Rechte der Eltern bei der Mitgestaltung der Schullaufbahn ihrer Kinder und des Schulbetriebs leiten sich aus der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen her und sind im Schulgesetz des Landes näher geregelt.
Schon seit Beginn haben Eltern immer wieder aktiven Einfluss auf die Schulentwicklung genommen. Wir freuen uns, dass dies auch aktuell immer wieder vorkommt. Sollten Sie sich für Ämter und Aufgaben in diesem Bereich interessieren, wenden Sie sich doch einfach an das Sekretariat der Schule, um an die Namen der aktuellen Eltern-Pflegschafts-Vorsitzenden zu gelangen (Durchwahl 0231-50281-27).
Wir freuen uns über jedes Engagement seitens der Elternschaft!