Die Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das höchste Entscheidungsorgan einer jeden Schule. Sie berät und entscheidet in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten. Geregelt sind die vielfältigen Aufgaben der Schulkonferenz in § 65 Schulgesetz.