Hinweise zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes nach den Herbstferien

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Bild von Alexandra_Koch auf Pixabay

In Nordrhein-Westfalen gilt nach den Herbstferien, also ab dem 26.10.2020, an allen weiterführenden Schulen wieder die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Unterricht. Auch in den Fluren, auf den Toiletten und den Pausenhöfen gilt weiterhin die Maskenpflicht. Die vereinbarte Ausnahme für das Essen und Trinken auf den Pausenhöfen (2m Abstand, etc.) sowie die Regelung zur Mittagspause gelten weiterhin. Diese Regelung ist befristet bis zum 22.12.2020.

Nadim Al-Madani
(Schulleiter)