Elternbrief Herbst 2021 – Maskenpflicht und Impfaktion

Daniel OlligschlägerAllgemein

Liebe Eltern,
Liebe Erziehungsberechtigte,

wir möchten Sie heute zu den Neuregelungen zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes sowie über eine schulinterne Impfaktion informieren.

Wie Sie sicher aus den Medien mitbekommen haben, wird ab der kommenden Schulwoche die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes am Sitzplatz aufgehoben.

Konkret bedeutet dies: 

  • Die Coronabetreuungsverordnung wird ab dem 02. November 2021 für Schülerinnen und Schüler keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen mehr vorsehen, solange die Schülerinnen und Schüler in Klassen- oder Kursräumen auf festen Sitzplätzen sitzen.
  • Das Tragen von Masken auf freiwilliger Basis ist weiterhin zulässig.
  • Befinden sich die Schülerinnen und Schüler nicht an einem festen Sitzplatz, suchen sie ihn auf oder verlassen sie ihn, besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske. Davon abgesehen bleibt es bei den bereits bekannten Ausnahmen von der Maskenpflicht im Schulgebäude, vgl. § 2 Absatz 1 Satz 2 Coronabetreuungsverordnung.
  • Für Lehrkräfte, Betreuungskräfte und sonstiges Personal entfällt die Maskenpflicht im Unterrichtsraum, solange ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu den anderen Personen im Raum eingehalten wird.
  • Für das schulische Personal entfällt die Maskenpflicht auch bei Konferenzen und Besprechungen im Lehrerzimmer am festen Sitzplatz.
  • Für die Gremien der Schulmitwirkung gelten die bisherigen Regelungen, die sich an der Coronaschutzverordnung orientieren.
  • Im Außenbereich der Schule besteht auch weiterhin für alle Personen keine Maskenpflicht.
  • Die Maskenpflicht entfällt auch bei der Betreuung im Rahmen von Ganztags- und Betreuungsangeboten, beispielsweise in Offenen Ganztagsschulen, für die Schülerinnen und Schüler, wenn sie an einem festen Platz sitzen, etwa beim Basteln oder bei Einzelaktivitäten.

Einhergehend mit der Aufhebung der Maskenpflicht ist es uns als Schule aber ein wichtiges Anliegen nach wie vor die Schülerinnen und Schüler über die Risiken einer Coronaerkrankung zu informieren bzw. darüber aufzuklären, vor allem vor dem Hintergrund der aktuell steigenden Anzahl von Corona-Neuinfektionen.
Die Corona-Schutzimpfung ist nachgewiesen ein wichtiger Baustein, um die Corona-Pandemie einzudämmen! Bereits im September haben wir an einer Aktion der Stadt Dortmund teilgenommen, bei der sich Schülerinnen und Schüler im Impfzentrum impfen lassen konnten. Wir möchten diese Aktion wiederholen! Allerdings werden wir diese erneute Impfaktion vor Ort in der Schule durchführen. Dazu wird am 18.11.2021 (Erstimpfung) und am 09.12.2021(Zweitimpfung) Herr Dr.med. Bernd Löbbert in die Schule kommen und alle impfwilligen Schülerinnen und Schüler impfen. Teilnehmen können alle Schülerinnen und Schüler ab dem 12. Lebensjahr. Es wird einzig eine ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung sowie eine Krankenkassenkarte benötigt. Diese Einverständniserklärung wird über die Klassenleitungen verteilt.

Ausdrücklich möchten wir aber klarstellen, dass die Teilnahme an dieser schulinternen Impfaktion freiwillig ist. Bitte besprechen Sie dieses Angebot mit Ihren Kindern. Bei Rückfragen rund um das Thema Impfungen von Kindern ab dem 12. Lebensjahr verweisen wir auf die Internetseite der Ständigen Impfkommission (Stiko) 

Zusätzlich wird in den nächsten Tagen das Thema Coronaschutzimpfungen nochmals im Unterricht besprochen.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien alles Gute. Für die Schulleitung

Nadim Al-Madani